Rechtsprechung
BVerwG, 12.08.1959 - III B 172.58 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,3523) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Arnsberg, 28.03.1958 - 4/5 KL 53/57
- BVerwG, 12.08.1959 - III B 172.58
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.01.1956 - IV C 117.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.08.1959 - III B 172.58
Auch der Begriff des "sozialen Abgleitens" im Sinne des Lastenausgleichsrechts ist bereits rechtsgrundsätzlich geklärt(Urteil vom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 117.54 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 254 LAG Nr. 14]) und es ist nicht ersichtlich, inwiefern das Landesverwaltungsgericht ihn bei der Würdigung des Sachverhalts - und zwar nicht nur des heute etwa doppelt so hohen Einkommens des Klägers gegenüber seinem Einkommen vor der Vertreibung, sondern auch unter Berücksichtigung der rechtlichen Beziehungen des Klägers zum Betriebsvermögen seines gefallenen Bruders - verletzt haben könnte. - BVerwG, 04.06.1959 - III B 40.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.08.1959 - III B 172.58
Ob dies der Fall ist, entzieht sich gleichfalls einer verallgemeinernden, die Zulassung der Revision rechtfertigende Beurteilung im Sinne des § 339 LAG; und zwar sowohl hinsichtlich des Begriffs der Lebensgrundlage, die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt ist, als auch hinsichtlich der weiteren Frage, ob eine neue Lebensgrundlage wiedergewonnen ist (vgl. die Entscheidungen des Senatsvom 1. April 1959 - BVerwG III B 57.59 - undvom 4. Juni 1959 - BVerwG III B 40.58 -). - BVerwG, 01.04.1959 - III B 57.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.08.1959 - III B 172.58
Ob dies der Fall ist, entzieht sich gleichfalls einer verallgemeinernden, die Zulassung der Revision rechtfertigende Beurteilung im Sinne des § 339 LAG; und zwar sowohl hinsichtlich des Begriffs der Lebensgrundlage, die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt ist, als auch hinsichtlich der weiteren Frage, ob eine neue Lebensgrundlage wiedergewonnen ist (vgl. die Entscheidungen des Senatsvom 1. April 1959 - BVerwG III B 57.59 - undvom 4. Juni 1959 - BVerwG III B 40.58 -).